Chemikaliensicherheit & Lagerung, Gesetze & Vorschriften

Was ist CLP? Erklärung der Gefahrenklassifizierung und Kennzeichnung chemischer Stoffe

CLP-Gefahrenpiktogramme für die chemische Kennzeichnung nach europäischem Recht

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) ist die europäische Rechtsvorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische. CLP sorgt dafür, dass Anwender klar und einheitlich vor den Risiken gefährlicher Stoffe gewarnt werden. Die Verordnung basiert auf dem weltweit harmonisierten System der Vereinten Nationen: dem GHS.

Die CLP-Verordnung gilt für alle, die Stoffe oder Gemische herstellen, importieren, vertreiben oder verwenden. Sie stellt sicher, dass Gefahren korrekt identifiziert, Kennzeichnungen verständlich sind und in ganz Europa dieselben Symbole verwendet werden.


1. Gefahrenklassen gemäß CLP

Die CLP-Verordnung unterteilt chemische Stoffe in drei Hauptkategorien:

  • Physikalische Gefahren (z. B. brennbare Flüssigkeiten oder explosive Stoffe)
  • Gesundheitsgefahren (wie Ätzmittel, Allergene oder Karzinogene)
  • Umweltgefahren (z. B. für Wasserorganismen schädliche Stoffe)

Jede Klasse enthält Unterkategorien, die den Schweregrad und die Art der Gefahr genauer angeben.


2. Die 9 CLP-Gefahrensymbole (GHS-Symbole)

Die CLP-Verordnung definiert neun offizielle Gefahrensymbole . Diese Symbole werden auf Etiketten für als gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische verwendet. Jedes Piktogramm steht für eine bestimmte Art von Gefahr, beispielsweise Brandgefahr, Toxizität oder Ätzwirkung. Die Symbole sollen schnell und eindeutig auf die Art der Gefahr hinweisen. Sie helfen dem Anwender, das Produkt sicher zu handhaben und die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die Verwendung dieser Piktogramme ist in der gesamten Europäischen Union vorgeschrieben.

GHS01-Piktogram für Explosionsgefahr, schwarzes Explosionssymbol in rot-weißer Raute

Explosiv (GHS01)
Zeigt an, dass die Substanz durch Feuer, Stoß oder Reibung explodieren kann.

GHS-Symbol für entzündbar.

Entzündlich (GHS02)
Für leicht entzündliche Stoffe wie Lösungsmittel und Gase.

GHS03-Piktogram mit einer Flamme über einem Kreis.

Oxidierend (GHS03)
Fördert die Verbrennung. Kann Feuer verschlimmern.

GHS04-Piktogram für Gas unter Druck, schwarzes Gasflaschensymbol in rot-weißer Raute

Gasflasche (GHS04)
Für komprimiertes, verflüssigtes oder gelöstes Gas.

GHS-Symbol für ätzend.

Ätzend (GHS05)
Verursacht schwere Verätzungen an Haut und Augen, korrodiert Metalle.

GHS-Symbol für giftig.

Giftig (GHS06)
Kann in sehr geringen Mengen tödlich sein (akut giftig).

GHS-Symbol für reizend.

Gesundheitsschädlich/reizend (GHS07)
Für weniger schwerwiegende Gesundheitsgefahren wie Hautreizungen, allergische Reaktionen oder Schwindel.

GHS-Symbol für Gesundheitsgefahr.

Gesundheitsgefahr (langfristig) (GHS08)
Kann Krebs verursachen, das Erbgut schädigen oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

GHS09-Piktogram für Umweltgefahr, abgestorbener Baum und toter Fisch in rot-weißer Raute

Umweltgefährdend (GHS09)
Schädlich für Organismen im Wasser und in Ökosystemen.

Bitte beachten: Ein Stoff kann gleichzeitig mehrere Gefahrenpiktogramme aufweisen.

Diese Symbole erscheinen nicht nur auf Produktetiketten, sondern auch in Sicherheitsdatenblättern (SDBs), Arbeitsanweisungen und Lagerorten.


3. H-Sätze, P-Sätze und EUH-Sätze

CLP erfordert die Verwendung standardisierter Warnsätze:

  • H-Sätze (Gefahrenhinweise): beschreiben die Art der Gefahr. Beispiel: H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut.
  • P-Sätze (Sicherheitshinweise): geben Schutzmaßnahmen an. Beispiel: P280 – Schutzhandschuhe tragen.
  • EUH-Sätze: ergänzende Hinweise, die nicht unter das GHS fallen, aber in der EU vorgeschrieben sind. Beispiel: EUH066 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Die Formulierungen der H-, P- und EUH-Sätze sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht verändert oder umformuliert werden.


4. Kennzeichnung nach CLP

Das Etikett eines chemischen Produkts muss den Anforderungen der CLP-Verordnung entsprechen. Das bedeutet, es muss klar, lesbar und korrekt angeordnet sein. Ein korrektes Etikett muss mindestens Folgendes enthalten:

  • Produktidentifikation (Name des Stoffes oder Gemisches)
  • Signalwort („Gefahr“ oder „Warnung“)
  • Gefahrenpiktogramme (die oben gezeigten CLP-Gefahrensymbole)
  • H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise)
  • Name und Kontaktdaten des Lieferanten
  • UFI-Code (Unique Formula Identifier) ​​​​– obligatorisch für gefährliche Gemische für den Verbraucher- oder professionellen Gebrauch
  • CAS-Nummer – die internationale Identifikationsnummer für chemische Reinstoffe
  • UN-Nummer – vierstelliger Code zur Identifizierung von Stoffen während des Transports gemäß ADR-Gesetzgebung (falls zutreffend)

Der UFI-Code ist ein eindeutiger 16-stelliger Code, mit dem Giftinformationszentren bei einem Vorfall das genaue Produkt identifizieren können. Beispiel: UFI: W1NT-6H3P-YR56-7J8L. Dieser Code muss deutlich sichtbar auf dem Etikett stehen, vorzugsweise in der Nähe des Produktnamens.

Die CAS-Nummer (z. B. 64-17-5 für Ethanol) ist ein international anerkannter Code, mit dem ein bestimmter chemischer Stoff unabhängig von Markenname oder Lieferant eindeutig identifiziert werden kann.

Die UN-Nummer (z. B. UN 1170 für Ethanol) ist vor allem beim Transport gefährlicher Güter wichtig. Diese Nummer ist Bestandteil der ADR-Vorschriften und wird auf Beförderungspapieren und Verpackungen verwendet.


5. Wer ist für die CLP-Einstufung verantwortlich?

  • Hersteller und Importeure müssen ihre Stoffe korrekt einstufen und kennzeichnen.
  • Gemische können auf der Grundlage von Daten oder Berechnungen klassifiziert werden.
  • Händler müssen melden, was sie erhalten.
  • Nachgeschaltete Anwender müssen überprüfen, ob die Produktverwendung in die mitgeteilte Gefahrenklassifizierung fällt.

6. CLP im Zusammenhang mit Sicherheitsdatenblättern und REACH

Die CLP-Einstufung bestimmt teilweise, wie ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ausgefüllt wird. Piktogramme und Gefahrenhinweise aus der CLP-Verordnung werden direkt übernommen. CLP und REACH sind daher eng miteinander verknüpft. Die unter REACH erfassten Informationen (z. B. toxikologische Daten) bilden eine wichtige Grundlage für die korrekte Einstufung nach CLP.


Häufig gestellte Fragen zu CLP

Was ist der Unterschied zwischen CLP und GHS?
GHS ist ein weltweites System der Vereinten Nationen. CLP ist dessen europäische Umsetzung und enthält teilweise strengere oder zusätzliche Vorschriften.

Muss ich CLP-Symbole auf Etiketten verwenden?
Ja. Wenn Sie mit gefährlichen Stoffen oder Gemischen arbeiten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die richtigen Piktogramme sowie H- und P-Sätze zu verwenden.

Gilt CLP auch für kleine Verpackungen oder Proben?
Ja. Auch kleine Verpackungen und Proben fallen unter CLP. Die Kennzeichnung muss an das Format angepasst sein, darf jedoch keine wesentlichen Informationen auslassen.

Darf ich noch alte Gefahrensymbole verwenden (orangefarbene Quadrate)?
Nein. Seit Juni 2015 sind die alten DSD-/DPD-Symbole nicht mehr zulässig. Gültig sind nur die CLP-Symbole in rot-weißer Rautenform.


ℹ️ Haftungsausschluss

Diese Erläuterung der CLP-Verordnung dient als allgemeine Richtlinie und stellt keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir uns um Richtigkeit und Aktualität der Inhalte bemühen, können aus diesem Artikel keine Rechte abgeleitet werden. Die Vorschriften für chemische Stoffe ändern sich regelmäßig. Konsultieren Sie daher stets offizielle Quellen wie die ECHA, die niederländische Regierung oder die Umwelt- und Transportinspektion (ILT), um die aktuellsten und verbindlichsten Informationen zu erhalten. Sollten Sie einen Fehler oder veraltete Informationen entdecken, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir verbessern diese gerne.


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