Persönliche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer unerlässlich. Sie schützen vor physikalischen, chemischen, biologischen und ergonomischen Risiken. Die PSA reicht je nach Arbeitsrisiko vom einfachen Zubehör bis hin zu technischen Geräten. Sie werden von Kategorie 1 (geringes Risiko) bis Kategorie 3 (lebensbedrohliches Risiko) kategorisiert, mit spezifischen Wirkstoffen für Körperteile wie Kopf, Augen und Füße. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, PSA zur Verfügung zu stellen und Arbeitnehmer müssen diese korrekt verwenden. Der richtige Einsatz von PSA sorgt für ein sicheres Arbeitsumfeld für alle.