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Die neue EU-Verordnung zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe gilt ab dem 1. Februar 2021. Sprengstoffvorläufer sind in diesem Fall Rohstoffe, die zur Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden können. Zur Einhaltung und Umsetzung der neuen Vorschriften wird auch die nationale Gesetzgebung angepasst. Die Verordnung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass böswillige Parteien unwissentlich Sprengstoffe aus diesen Stoffen herstellen.

Diese neue Verordnung erlegt Unternehmen eine Reihe von Pflichten im Hinblick auf eingeschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe auf. Diese limitierten Vorläufer sind in der sogenannten Liste 1 zu finden. Diese Beschränkungen bedeuten, dass Stoffe oder Produkte, die diese Stoffe enthalten, nicht einfach verkauft werden dürfen und dass die niederländische Regierung und die EU bestimmte Anforderungen an den Verkauf stellen.

Das EU-Recht unterscheidet Explosivstoffausgangsstoffe durch die Einteilung in zwei unterschiedliche Stofflisten (siehe Abschnitt unten), die sogenannten Anhänge der EU-Verordnung. Für beide Listen gelten unterschiedliche Regeln und Pflichten.

Liste 1: Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

Name des Stoffes Grenzwert, ab dem eine Genehmigung erforderlich ist Grenzwert, ab dem keine Genehmigung mehr erteilt wird
Salpetersäure 3 % w/w 10 % w/w
Wasserstoffperoxid 12 % w/w 35 % w/w
Schwefelsäure 15 % w/w 40 % w/w
Nitromethan 16 % w/w 100 % w/w
Ammoniumnitrat 16 Gew.-% Stickstoff im Verhältnis zu Ammoniumnitrat Keine Lizenz
Kaliumchlorat 40 % w/w Keine Genehmigung erlaubt
Kaliumperchlorat 40 % w/w Keine Lizenzierung erlaubt
Natriumchlorat 40 % w/w Keine Genehmigung erlaubt
Natriumperchlorat 40 % w/w Keine Lizenzierung erlaubt

Liste 2: Explosive Ausgangsstoffe, für die eine Meldepflicht besteht

Name des Stoffes
Hexamin
Aceton
Kaliumnitrat
Natriumnitrat
Calciumnitrat
Calcium-Ammoniumnitrat
Magnesium, Pulver (mit einer Partikelgröße von weniger als 200 μm und/oder als Staub oder in Mischungen mit mindestens 70 % w/w)
Magnesiumnitrat-Hexahydrat
Aluminium, Pulver (mit einer Partikelgröße von weniger als 200 μm und/oder als Staub oder in Mischungen mit mindestens 70 % w/w)

DutchChems haftet nicht für die Aktualität dieser beiden Listen. Konsultieren Sie als zuverlässige Quelle stets Regierungsdokumente auf der Website der Zentralregierung: https://www.nctv.nl/onderwerpen/precursoren-voor-explosieven

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Für Sie als Kunde bedeutet das, dass wir Sie bei bestimmten Produkten bitten, anzugeben, wofür Sie das Produkt verwenden möchten. Wir bitten Sie gegebenenfalls auch, Ihre Genehmigung für den konkreten Stoff hochzuladen. Um diesen Vorgang so einfach wie möglich zu gestalten, werden Ihnen diese Eingabefelder bei Bedarf automatisch auf der Produktseite angezeigt.

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Wir sind verpflichtet, Ihre Daten für die Dauer von 18 Monaten nach dem Kauf der als Ausgangsstoffe eingestuften Stoffe zu registrieren und aufzubewahren. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, verdächtige Transaktionen an die Meldestelle für verdächtige Geschäfte chemischer Stoffe zu melden.

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