Vorläufer
Ab dem 1. Februar 2021 hat die neue EU-Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe Vorrang. Ausgangsstoffe für Explosivstoffe sind in diesem Fall Rohstoffe, die zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können. Um die neue Verordnung zu erfüllen und umzusetzen, wird auch die nationale Gesetzgebung angepasst. Die Verordnung wurde erlassen, um zu verhindern, dass böswillige Personen mit diesen Stoffen unentdeckt Sprengstoffe herstellen.
Diese neue Verordnung impliziert mehrere Verpflichtungen für Unternehmen in Bezug auf Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, für die eine Beschränkung gilt. Diese eingeschränkten Ausgangsstoffe finden sich in der sogenannten Liste 1. Diese Beschränkungen bedeuten, dass Stoffe oder Produkte, die diese Stoffe enthalten, nicht einfach verkauft werden dürfen und dass die niederländische Regierung und die EU bestimmte Anforderungen an den Verkauf stellen.
Das EU-Recht unterscheidet die Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, indem es sie in zwei verschiedene Stofflisten (siehe Abschnitt unten), die sogenannten Anhänge der EU-Verordnung, unterteilt. Diese beiden Listen unterliegen unterschiedlichen Regeln und Verpflichtungen.
Liste 1: Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, für die eine Beschränkung gilt
Name des Stoffes | Grenzwert, oberhalb dessen eine Genehmigung erforderlich ist | Grenzwert, oberhalb dessen keine Genehmigung erteilt wird |
Salpetersäure | 3 % g/g | 10 % g/g |
Wasserstoffperoxid | 12 % g/g | 35 % g/g |
Schwefelsäure | 15 % g/g | 40 % g/g |
Nitromethan | 16 % g/g | 100 % g/g |
Ammoniumnitrat | 16 % g/g Stickstoff bezogen auf Ammoniumnitrat | Keine Zulassung erlaubt |
Kaliumchlorat | 40 % g/g | Keine Lizenzierung erlaubt |
Kaliumperchlorat | 40 % g/g | Keine Lizenzierung erlaubt |
Natriumchlorat | 40 % g/g | Keine Lizenzierung erlaubt |
Natriumperchlorat | 40 % g/g | Keine Lizenzierung erlaubt |
Liste 2: Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, für die eine Meldepflicht besteht
Name des Stoffes |
Hexamin |
Aceton |
Kaliumnitrat |
Natriumnitrat |
Calciumnitrat |
Calciumammoniumnitrat |
Magnesium, Pulver (mit einer Teilchengröße von weniger als 200 μm und/oder als Stoff oder in Mischungen mit mindestens 70 % g/g) |
Magnesiumnitrat Hexahydrat |
Aluminium, Pulver (mit einer Teilchengröße von weniger als 200 μm und/oder als Stoff oder in Mischungen mit mindestens 70 % g/g) |
DutchChems haftet nicht für die Aktualität dieser beiden Listen. Als zuverlässige Quelle sollten Sie immer Regierungsdokumente auf der Website der nationalen Regierung überprüfen: https://www.nctv.nl/onderwerpen/precursoren-voor-explosieven
Was bedeutet das für mich als Kunde?
Für Sie als Kunde bedeutet dies, dass wir Sie bei bestimmten Produkten bitten, auszufüllen, wofür Sie das Produkt verwenden möchten. Außerdem bitten wir Sie, falls zutreffend, Ihre Genehmigung für den spezifischen Stoff hochzuladen. Um diesen Vorgang so einfach wie möglich zu gestalten, werden Ihnen diese Eingabefelder bei Bedarf automatisch auf der Produktseite angezeigt.
Sie als Kunde müssen sich keine Gedanken darüber machen, ob Sie alle notwendigen Informationen/Dokumente bereitgestellt haben oder nicht. Dieser Vorgang wird von der Website abgewickelt, und das Produkt kann nicht zu Ihrem Warenkorb hinzugefügt werden, wenn Sie dies nicht getan haben.
Wir sind verpflichtet, Ihre Daten für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dem Kauf eines der als Vorläufer eingestuften Stoffe zu registrieren und zu speichern. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, finden Sie in der Datenschutzerklärung. Außerdem sind wir verpflichtet, verdächtige Transaktionen an die Meldestelle für verdächtige Transaktionen mit Chemikalien zu melden.