Geschäftsbedingungen von Dutchchems
Artikel 1: Definitionen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der entsprechenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
- Dutchchems : Das Unternehmen mit Sitz in Maarssen, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 69590591.
- Kunde : die juristische oder natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt und einen Vertrag mit Dutchchems abschließt.
- Vereinbarung : die Vereinbarung zwischen Dutchchems und dem Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Produkten.
- Produkte : alle Waren, die Gegenstand der Vereinbarung sind.
- Website : https://www.dutchchems.nl/.
Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dutchchems an Geschäftskunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
2.3 Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Artikel 3: Sicherheitsvorschriften, Umwelt und Arbeitssicherheit
3.1 Der Kunde gewährleistet, dass er bei der Vertragsabwicklung alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einhält. Dutchchems haftet nicht für Bußgelder oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften durch den Kunden ergeben.
3.2 Der Kunde ist für die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit im eigenen Unternehmen verantwortlich und sorgt dafür, dass alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden. Dazu gehört, den Mitarbeitern die richtige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und die notwendigen Anweisungen zu erteilen.
Artikel 4: Preise und Zahlungen
4.1 Alle von Dutchchems angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben und zuzüglich Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Dutchchems behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn sich die Kosten erhöhen, beispielsweise Änderungen der Transportkosten, Zölle, Steuern oder Rohstoffpreise. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 %, hat der Kunde das Recht, den Vertrag für künftige Lieferungen schriftlich zu kündigen.
4.3 Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Anspruch auf Verrechnung oder Zurückbehaltung erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.4 Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, gerät er von Rechts wegen in Verzug und schuldet auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Handelszinsen. Darüber hinaus trägt der Kunde alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Durchsetzung der Zahlung anfallen.
Artikel 5: Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungen Eigentum von Dutchchems. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für frühere oder spätere Lieferungen, soweit noch offene Beträge bestehen.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder sonst wie zu belasten, außer im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes.
5.3 Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden ist Dutchchems berechtigt, die gelieferten Produkte ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zurückzunehmen. Der Kunde erteilt Dutchchems unwiderruflich die Erlaubnis, den Standort, an dem sich die Produkte befinden, zu betreten und zurückzunehmen.
5.4 Alle mit der Rücknahme der Produkte verbundenen angemessenen Kosten, wie beispielsweise Transport- und Lagerkosten, trägt der Kunde. Dutchchems hat außerdem das Recht, eine Entschädigung für etwaige Wertminderungen der zurückgenommenen Produkte zu verlangen.
Artikel 6: Lieferung und Gefahr
6.1 Das Risiko für die Produkte geht gemäß der vereinbarten Lieferbedingung, entweder FCA (Free Carrier), FOB (Free on Board), FAS (Free Alongside Ship), CIF (Cost Insurance and Freight), DAF, von Dutchchems auf den Kunden über (Lieferung an der Grenze) oder auf andere Weise. Diese Lieferbedingungen entsprechen der neuesten Ausgabe der „Incoterms“, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW).
6.2 Dutchchems hat seine Lieferverpflichtung zu dem Zeitpunkt erfüllt, zu dem die Produkte an der vereinbarten Lieferadresse bereitgestellt werden oder, falls eine Abholung der Produkte vereinbart wurde, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte zur Abholung bereitstehen.
6.3 Dutchchems behält sich das Recht vor, in Teilen zu liefern. Derartige Lieferungen erfolgen grundsätzlich aufgrund gesonderter Vereinbarungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung zu erhalten. Sämtliche Kosten und Schäden, die Dutchchems dadurch entstehen, dass der Kunde sich weigert, die von Dutchchems bestellten Produkte (teilweise) zu erhalten, gehen zu Lasten des Kunden, einschließlich der Lagerkosten.
Artikel 7: Zuverlässigkeit der Produkte und Beschwerden
7.1 Dutchchems garantiert, dass die gelieferten Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und für die beschriebene Verwendung geeignet sind.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Reklamationen über sichtbare Mängel oder Abweichungen von den Spezifikationen müssen Dutchchems innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden.
7.3 Reklamationen über versteckte Mängel müssen Dutchchems innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
7.4 Wenn eine Reklamation berechtigt ist, wird Dutchchems nach eigenem Ermessen die fehlerhaften Produkte ersetzen oder reparieren oder einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Aus einer begründeten Reklamation kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten.
Artikel 8: Haftung und Entschädigung
8.1 Die Haftung von Dutchchems ist auf den Rechnungswert der betreffenden Lieferung beschränkt, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Dutchchems zurückzuführen.
8.2 Dutchchems haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
8.3 Der Kunde stellt Dutchchems von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung der von Dutchchems gelieferten Produkte ergeben, es sei denn, dieser Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Dutchchems zurückzuführen. Die Freistellung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, einschließlich der Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften oder unsachgemäßer Verwendung der Produkte, beruhen.
Artikel 9: Höhere Gewalt
9.1 Im Falle höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Mobilmachung, Transportstörungen, Streiks, Einschränkungen aufgrund staatlicher Vorschriften, Mängel bei Lieferanten oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die die Erfüllung des Vertrags durch Dutchchems verhindern, hat Dutchchems das Recht die Lieferung ganz oder teilweise auszusetzen oder aufzulösen, ohne dass der Kunde Schadensersatz verlangen kann.
9.2 Dutchchems wird den Kunden schnellstmöglich über einen Fall höherer Gewalt informieren und nach Möglichkeit angeben, wann die Lieferung wieder aufgenommen oder der Vertrag noch ausgeführt werden kann.
9.3 Wenn die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht.
Artikel 10: Beendigung der Vereinbarung
10.1 Dutchchems ist berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, wenn der Kunde einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, für zahlungsunfähig erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder aus anderen Gründen zahlungsunfähig wird in finanziellen Schwierigkeiten.
10.2 Im Falle einer Auflösung hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz und muss alle bereits gelieferten Produkte sofort bezahlen.
Artikel 11: Transportmittel
11.1 Wenn Dutchchems Transportmittel für die Lieferung zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese sofort nach dem Entladen zur Verfügung zu stellen und den Anweisungen von Dutchchems hinsichtlich der Rückgabe des Materials Folge zu leisten.
11.2 Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, haftet er für alle hierdurch entstehenden Schäden und Kosten.
Artikel 12: Geistiges Eigentum
12.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die von Dutchchems gelieferten Produkte und Dienstleistungen sowie die Informationen auf der Website liegen bei Dutchchems oder seinen Lizenzgebern.
12.2 Der Kunde ist ohne schriftliche Genehmigung von Dutchchems nicht berechtigt, die Produkte oder Dienstleistungen von Dutchchems außerhalb des Rahmens der Vereinbarung zu reproduzieren, zu kopieren oder anderweitig zu nutzen.
12.3 Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Dutchchems nicht gestattet, jegliche Form des geistigen Eigentums von Dutchchems, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Logos, technische Dokumentation und Produktdesigns, für Werbe- oder kommerzielle Zwecke zu nutzen.
12.4 Wenn der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von Dutchchems verletzt, hat Dutchchems das Recht, alle Lieferungen an den Kunden sofort auszusetzen und/oder den Vertrag zu kündigen, unbeschadet des Rechts von Dutchchems, Schadensersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen.
12.5 Dutchchems behält sich das Recht vor, die bei der Vertragsabwicklung gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden preisgegeben werden.
Artikel 13: Anwendbares Recht und zuständiger Richter
13.1 Für alle Vereinbarungen zwischen Dutchchems und dem Kunden gilt ausschließlich niederländisches Recht, mit ausdrücklicher Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus Angeboten, Lieferungen von, Bestellungen an und Vereinbarungen mit Dutchchems werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem Dutchchems seinen Sitz hat, es sei denn, Dutchchems beschließt, die Streitigkeit gemäß den Bestimmungen einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen mit den allgemeinen Gerichtsstandsregeln.
Artikel 14: Schlussbestimmung
14.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst. Im Falle einer Streitigkeit über den Inhalt oder Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend.
14.2 Bei Fragen, Kommentaren, Beschwerden oder anderen Mitteilungen zu den Produkten, Dienstleistungen, der Website oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sich der Kunde über die in Artikel 1 genannten Kontaktinformationen an Dutchchems wenden.
Geschäftsbedingungen von Dutchchems
Artikel 1: Definitionen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der entsprechenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
- Dutchchems : Das Unternehmen mit Sitz in Maarssen, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 69590591.
- Kunde : die juristische oder natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt und einen Vertrag mit Dutchchems abschließt.
- Vereinbarung : die Vereinbarung zwischen Dutchchems und dem Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Produkten.
- Produkte : alle Waren, die Gegenstand der Vereinbarung sind.
- Website : https://www.dutchchems.nl/ .
Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dutchchems an Geschäftskunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
2.3 Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Artikel 3: Sicherheitsvorschriften, Umwelt und Arbeitssicherheit
3.1 Der Kunde gewährleistet, dass er bei der Durchführung des Vertrages alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einhält. Dutchchems haftet nicht für Bußgelder oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften durch den Kunden ergeben.
3.2 Der Kunde ist für die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit im eigenen Unternehmen verantwortlich und sorgt dafür, dass alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden. Dazu gehört, den Mitarbeitern die richtige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und die notwendigen Anweisungen zu erteilen.
Artikel 4: Preise und Zahlungen
4.1 Alle von Dutchchems angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben und zuzüglich Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Dutchchems behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn sich die Kosten erhöhen, beispielsweise Änderungen der Transportkosten, Zölle, Steuern oder Rohstoffpreise. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 %, hat der Kunde das Recht, den Vertrag für künftige Lieferungen schriftlich zu kündigen.
4.3 Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Anspruch auf Verrechnung oder Zurückbehaltung erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.4 Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er von Rechts wegen in Verzug und schuldet auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Handelszinsen. Darüber hinaus trägt der Kunde alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Durchsetzung der Zahlung anfallen.
Artikel 5: Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungen Eigentum von Dutchchems. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für frühere oder spätere Lieferungen, soweit noch offene Beträge bestehen.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder sonst wie zu belasten, außer im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes.
5.3 Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden ist Dutchchems berechtigt, die gelieferten Produkte ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zurückzunehmen. Der Kunde erteilt Dutchchems unwiderruflich die Erlaubnis, den Standort, an dem sich die Produkte befinden, zu betreten und zurückzunehmen.
5.4 Alle mit der Rücknahme der Produkte verbundenen angemessenen Kosten, wie beispielsweise Transport- und Lagerkosten, trägt der Kunde. Dutchchems hat außerdem das Recht, eine Entschädigung für etwaige Wertminderungen der zurückgenommenen Produkte zu verlangen.
Artikel 6: Lieferung und Gefahr
6.1 Das Risiko für die Produkte geht gemäß der vereinbarten Lieferbedingung, entweder FCA (Free Carrier), FOB (Free on Board), FAS (Free Alongside Ship), CIF (Cost Insurance and Freight), DAF, von Dutchchems auf den Kunden über (Lieferung an der Grenze) oder auf andere Weise. Diese Lieferbedingungen entsprechen der neuesten Ausgabe der „Incoterms“, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW).
6.2 Dutchchems hat seine Lieferverpflichtung zu dem Zeitpunkt erfüllt, zu dem die Produkte an der vereinbarten Lieferadresse bereitgestellt werden oder, falls eine Abholung der Produkte vereinbart wurde, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte zur Abholung bereitstehen.
6.3 Dutchchems behält sich das Recht vor, in Teilen zu liefern. Derartige Lieferungen erfolgen grundsätzlich aufgrund gesonderter Vereinbarungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung zu erhalten. Sämtliche Kosten und Schäden, die Dutchchems dadurch entstehen, dass der Kunde sich weigert, die von ihm bestellten Produkte (teilweise) zu erhalten, gehen zu Lasten des Kunden, einschließlich der Lagerkosten.
Artikel 7: Zuverlässigkeit der Produkte und Beschwerden
7.1 Dutchchems garantiert, dass die gelieferten Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und für die beschriebene Verwendung geeignet sind.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Reklamationen über sichtbare Mängel oder Abweichungen von den Spezifikationen müssen Dutchchems innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden.
7.3 Reklamationen über versteckte Mängel müssen Dutchchems innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
7.4 Wenn eine Reklamation berechtigt ist, wird Dutchchems nach eigenem Ermessen die fehlerhaften Produkte ersetzen oder reparieren oder einen proportionalen Preisnachlass gewähren. Aus einer begründeten Reklamation kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten.
Artikel 8: Haftung und Entschädigung
8.1 Die Haftung von Dutchchems ist auf den Rechnungswert der jeweiligen Lieferung beschränkt, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Dutchchems zurückzuführen.
8.2 Dutchchems haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
8.3 Der Kunde stellt Dutchchems von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung der von Dutchchems gelieferten Produkte ergeben, es sei denn, dieser Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Dutchchems zurückzuführen. Die Freistellung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, einschließlich der Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften oder unsachgemäßer Verwendung der Produkte, beruhen.
Artikel 9: Höhere Gewalt
9.1 Im Falle höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Mobilmachung, Transportstörungen, Streiks, Einschränkungen aufgrund staatlicher Vorschriften, Mängel bei Lieferanten oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die Dutchchems an der Erfüllung des Vertrags hindern, hat Dutchchems das Recht, den Vertrag zu kündigen Lieferung ganz oder teilweise aussetzen oder auflösen, ohne dass der Kunde Schadensersatz verlangen kann.
9.2 Dutchchems wird den Kunden schnellstmöglich über einen Fall höherer Gewalt informieren und nach Möglichkeit angeben, wann die Lieferung wieder aufgenommen oder der Vertrag noch ausgeführt werden kann.
9.3 Wenn die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht.
Artikel 10: Beendigung der Vereinbarung
10.1 Dutchchems ist berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, wenn der Kunde einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, für zahlungsunfähig erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder aus anderen Gründen zahlungsunfähig wird in finanziellen Schwierigkeiten.
10.2 Im Falle einer Auflösung hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz und muss alle bereits gelieferten Produkte sofort bezahlen.
Artikel 11: Transportmittel
11.1 Wenn Dutchchems Transportmittel für die Lieferung zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese sofort nach dem Entladen zur Verfügung zu stellen und den Anweisungen von Dutchchems hinsichtlich der Rückgabe des Materials Folge zu leisten.
11.2 Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, haftet er für alle hierdurch entstehenden Schäden und Kosten.
Artikel 12: Geistiges Eigentum
12.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die von Dutchchems gelieferten Produkte und Dienstleistungen sowie die Informationen auf der Website liegen bei Dutchchems oder seinen Lizenzgebern.
12.2 Der Kunde ist ohne schriftliche Genehmigung von Dutchchems nicht berechtigt, die Produkte oder Dienstleistungen von Dutchchems außerhalb des Rahmens der Vereinbarung zu reproduzieren, zu kopieren oder anderweitig zu nutzen.
12.3 Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Dutchchems nicht gestattet, jegliche Form des geistigen Eigentums von Dutchchems, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Logos, technische Dokumentation und Produktdesigns, für Werbe- oder kommerzielle Zwecke zu nutzen.
12.4 Wenn der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von Dutchchems verletzt, hat Dutchchems das Recht, alle Lieferungen an den Kunden sofort auszusetzen und/oder den Vertrag zu kündigen, unbeschadet des Rechts von Dutchchems, Schadensersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen.
12.5 Dutchchems behält sich das Recht vor, die bei der Vertragsabwicklung gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden preisgegeben werden.
Artikel 13: Anwendbares Recht und zuständiger Richter
13.1 Für alle Vereinbarungen zwischen Dutchchems und dem Kunden gilt ausschließlich niederländisches Recht, mit ausdrücklicher Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus Angeboten, Lieferungen von, Bestellungen an und Vereinbarungen mit Dutchchems werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem Dutchchems seinen Sitz hat, es sei denn, Dutchchems beschließt, die Streitigkeit gemäß den Bestimmungen einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen mit den allgemeinen Gerichtsstandsregeln.
Artikel 14: Schlussbestimmung
14.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst. Im Falle einer Streitigkeit über den Inhalt oder Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend.
14.2 Bei Fragen, Kommentaren, Beschwerden oder anderen Mitteilungen zu den Produkten, Dienstleistungen, der Website oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sich der Kunde über die in Artikel 1 genannten Kontaktinformationen an Dutchchems wenden.