Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) ist die europäische Gesetzgebung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische. Die CLP-Verordnung stellt sicher, dass Anwender klar und einheitlich vor den Risiken gefährlicher Stoffe gewarnt werden. Die Verordnung basiert auf dem Global Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen.
Die CLP-Verordnung gilt für alle, die Stoffe oder Gemische herstellen, importieren, vertreiben oder verwenden. Sie stellt sicher, dass Gefahren korrekt identifiziert, Kennzeichnungen verständlich sind und in ganz Europa dieselben Symbole verwendet werden.
1. Gefahrenklassen gemäß CLP
Die CLP-Verordnung unterteilt chemische Stoffe in drei Hauptkategorien:
- Physikalische Gefahren (z. B. brennbare Flüssigkeiten oder explosive Stoffe)
- Gesundheitsgefahren (wie Ätzmittel, Allergene oder Karzinogene)
- Umweltgefahren (z. B. für Wasserorganismen schädliche Stoffe)
Jede Klasse enthält Unterkategorien, die den Schweregrad und die Art der Gefahr genauer angeben.
2. Die 9 CLP-Gefahrensymbole (GHS-Symbole)
Die CLP-Verordnung definiert neun offizielle Gefahrensymbole . Diese Symbole werden auf Etiketten für als gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische verwendet. Jedes Piktogramm steht für eine bestimmte Art von Gefahr, beispielsweise Brandgefahr, Toxizität oder Ätzwirkung. Die Symbole sollen schnell und eindeutig auf die Art der Gefahr hinweisen. Sie helfen dem Anwender, das Produkt sicher zu handhaben und die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die Verwendung dieser Piktogramme ist in der gesamten Europäischen Union vorgeschrieben.
Explosiv (GHS01)
Zeigt an, dass die Substanz durch Feuer, Stoß oder Reibung explodieren kann.
Entzündlich (GHS02)
Für leicht entzündliche Stoffe wie Lösungsmittel und Gase.
Oxidierend (GHS03)
Fördert die Verbrennung. Kann Feuer verschlimmern.
Gasflasche (GHS04)
Für komprimiertes, verflüssigtes oder gelöstes Gas.
Ätzend (GHS05 )
Verursacht schwere Verätzungen an Haut und Augen, korrodiert Metalle.
Giftig (GHS06)
Kann in sehr geringen Mengen tödlich sein (akut giftig).
Gesundheitsschädlich/reizend (GHS07)
Bei weniger schwerwiegenden Gesundheitsrisiken wie Hautreizungen, allergischen Reaktionen oder Schwindel.
Gesundheitsgefahr (langfristig) (GHS08)
Kann Krebs verursachen, das Erbgut schädigen oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Umweltgefährdend (GHS09)
Schädlich für Organismen im Wasser und in Ökosystemen.
Bitte beachten: Ein Stoff kann gleichzeitig mehrere Gefahrenpiktogramme aufweisen.
Diese Symbole erscheinen nicht nur auf Produktetiketten, sondern auch in Sicherheitsdatenblättern (SDBs), Arbeitsanweisungen und Lagerorten.
3. H-Sätze, P-Sätze und EUH-Sätze
CLP erfordert die Verwendung standardisierter Warnsätze:
- H-Sätze (Gefahrenhinweise) : beschreiben die Art der Gefahr. Beispiel: H314 – Verursacht schwere Verätzungen.
- Sicherheitshinweise (P-Sätze) : Diese Hinweise dienen der Sicherheitsvorkehrung. Beispiel: P280 – Schutzhandschuhe tragen.
- EUH-Sätze : Ergänzende Sätze, die nicht vom GHS abgedeckt sind, in der EU jedoch vorgeschrieben sind. Beispiel: EUH066 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Die Formulierungen der H-, P- und EUH-Sätze sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht verändert oder umformuliert werden.
4. Kennzeichnung nach CLP
Das Etikett eines chemischen Produkts muss den Anforderungen der CLP-Verordnung entsprechen. Das bedeutet, es muss klar, lesbar und korrekt angeordnet sein. Ein korrektes Etikett muss mindestens Folgendes enthalten:
- Produktidentifikation (Name des Stoffes oder Gemisches)
- Signalwort („Gefahr“ oder „Warnung“)
- Gefahrenpiktogramme (die oben gezeigten CLP-Gefahrensymbole)
- H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise)
- Name und Kontaktdaten des Lieferanten
- UFI-Code (Unique Formula Identifier) – obligatorisch für gefährliche Gemische für den Verbraucher- oder professionellen Gebrauch
- CAS-Nummer – die internationale Identifikationsnummer für chemische Reinstoffe
- UN-Nummer – vierstelliger Code zur Identifizierung von Stoffen während des Transports gemäß ADR-Gesetzgebung (falls zutreffend)
Der UFI-Code ist ein 16-stelliger, eindeutiger Code, der es Giftnotrufzentralen im Falle eines Vorfalls ermöglicht, das genaue Produkt zu identifizieren. Zum Beispiel:
Dieser Code muss auf dem Etikett deutlich sichtbar sein, vorzugsweise in der Nähe des Produktnamens. Die CAS-Nummer (z. B.
64-17-5
für Ethanol ) ist ein international anerkannter Code, der die genaue Identifizierung einer bestimmten Chemikalie ermöglicht, unabhängig von Markenname oder Lieferant.Die UN-Nummer (z. B.
UN 1170
Besonders wichtig für den Transport gefährlicher Stoffe ist die ADR-Nummer (für Ethanol). Diese Nummer ist Bestandteil der ADR-Gesetzgebung und wird auf Transportdokumenten und Verpackungen verwendet.
5. Wer ist für die CLP-Einstufung verantwortlich?
- Hersteller und Importeure müssen ihre Stoffe korrekt einstufen und kennzeichnen.
- Gemische können auf der Grundlage von Daten oder Berechnungen klassifiziert werden.
- Händler müssen melden, was sie erhalten.
- Nachgeschaltete Anwender müssen überprüfen, ob die Produktverwendung in die mitgeteilte Gefahrenklassifizierung fällt.
6. CLP in Bezug auf VIBs und REACH
Die CLP-Einstufung bestimmt teilweise, wie ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ausgefüllt wird. Piktogramme und Gefahrenhinweise aus der CLP-Verordnung werden direkt übernommen. CLP und REACH sind daher eng miteinander verknüpft. Die unter REACH erfassten Informationen (z. B. toxikologische Daten) bilden eine wichtige Grundlage für die korrekte Einstufung nach CLP.
Häufig gestellte Fragen zu CLP
Was ist der Unterschied zwischen CLP und GHS?
GHS ist ein globales System der UNO. CLP ist die europäische Umsetzung, teilweise mit strengeren oder zusätzlichen Vorschriften.
Muss ich CLP-Symbole auf Etiketten verwenden?
Ja, wenn Sie mit gefährlichen Stoffen oder Gemischen arbeiten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die richtigen Piktogramme, H- und P-Sätze zu verwenden.
Gilt CLP auch für Kleinpackungen oder Proben?
Ja. Auch Kleinpackungen und Proben fallen unter die CLP-Verordnung. Die Kennzeichnung muss der Größe angemessen sein, darf aber keine wesentlichen Informationen auslassen.
Kann ich die alten Gefahrenpiktogramme (orangefarbene Quadrate) weiterhin verwenden?
Nein. Seit Juni 2015 sind die alten DSD/DPD-Symbole nicht mehr zulässig. Gültig sind ausschließlich die CLP-Symbole im rot-weißen Rautenmuster.
ℹ️ Haftungsausschluss
Diese Erläuterung der CLP-Verordnung dient als allgemeine Richtlinie und stellt keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir uns um Richtigkeit und Aktualität der Inhalte bemühen, können aus diesem Artikel keine Rechte abgeleitet werden. Die Vorschriften für chemische Stoffe ändern sich regelmäßig. Konsultieren Sie daher stets offizielle Quellen wie die ECHA , die niederländische Regierung oder die Umwelt- und Transportinspektion (ILT), um die aktuellsten und verbindlichsten Informationen zu erhalten. Sollten Sie einen Fehler oder veraltete Informationen entdecken, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir verbessern diese gerne.
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